Rehabilitationssport

Rehabilitationssport

Regelfall bei Rehasport sind 50 Übungseinheiten bzw. 90 ÜE bei Herzsport und 120 ÜE bei chronischen Erkrankungen.

Mit einer Verordnung kann der Patient bei uns je nach Diagnose in folgenden Gruppen trainieren:

  • Wirbelsäulengymnastik
  • Knie-Hüft-Gymnastik
  • Herz-Kreislauf-Training
  • Osteoporosegymnastik
  • Wassergymnastik
  • Herzsport unter Anwesenheit eines Arztes
  • Allgemeiner Rehasport

Da Rehasport gemäß SGB IX §44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 als Gruppentraining definiert ist, kann gerätegestütztes Training nicht verordnet werden, jedoch als Privatleistung vom Patienten als zusätzliches Bewegungsangebot in Anspruch genommen werden.


Das Formular (Formblatt 56) muss zur Abrechnung unbedingt enthalten:
Diagnose: Diagnose nach ICD 10, ggf. inclusive Nebendiagnosen
Schädigung der Körperfunktionen/Körperstrukturen: Funktions- und Belastungseinschränkungen
Ziel des Funktionstrainings: z.B. Schmerzverringerung, Beweglichkeitsverbesserung, Kräftigung, etc.


Hier finden Sie Muster der Rehabilitationssportverordnungen:

 

 

 

(klicken zum Ansehen/Download)

Unsere Öffnungszeiten:

Grünau
Montag und Dienstag:
08:30 Uhr – 20:00 Uhr

Mittwoch:
08:30 Uhr – 21:00 Uhr

Donnerstag:
08:30 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:
09:15 Uhr – 12:45 Uhr
(nur Gruppentraining)

Beratungszeit:
Mo – Do von 9-18 Uhr

 

Sprechzeiten Mockau
Donnerstags 12:30 – 14:30 Uhr
nur nach telefonischer
Voranmeldung unter
0341 422 45 47